Sachgebiete

  • Bewertung von Wohnimmobilien aller Art und gemischt genutzten Grundstücken
  • Bewertung von gewerblich genutzten Grundstücken (Produktion, Gewerbe, Hotels u. a.)
  • Bewertung von Einzelhandelsimmobilien (SB-Märkte, Kaufhäuser, Einkaufszentren)
  • Bewertung von Rechten und Belastungen
  • Spezialbereiche: Bewertung von Sozialimmobilien (Alten- und Pflegeheime, Reha-Kliniken)

Gutachten-Arten

Grundsätzlich wird entsprechend der Nutzung des zu bewertenden Objektes und des Zwecks des Gutachtens zwischen verschiedenen Gutachten-Arten unterschieden:

  • Vergleichswertgutachten (Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen)
  • Ertragswertgutachten (ertragsorientierte Objekte wie Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte)
  • Sonderbewertungen (Alten- und Pflegeheime, Reha-Kliniken)
  • Beleihungswertgutachten nach BeleihungsWert-Verordnung (BelWertV) für Finanzierungen

Referenzen

Die Auftraggeber kommen in erster Linie aus den unten genannten Gruppen:

  • Banken, Sparkassen und Versicherungen
  • Wirtschaftsverbände
  • Gerichte
  • Investorengruppen
  • Fonds
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Private Investoren, Hauseigentümer

Kosten

Grundsätzlich richten sich die Gebühren für ein Gutachten nach der Höhe des ermittelten Marktwertes. Je nach Art des Gutachtens greifen die unten aufgeführten Gebührenordnungen.

BDGS – Unverbindliche Honorarempfehlung für Wertermittlungen in der zum Zeitpunkt der Vertragsschließung geltenden Fassung;

Hinzu kommen evtl. erbrachte Sonderleistungen (z.B. Aufmaß), Auslagen (z.B. für Auszug aus der Kaufpreissammlung oder Liegenschaftskarten) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Beratungen und Sonderleistungen werden nach Stundenaufwand entsprechend Vereinbarung abgerechnet.