
Gutachten
Sachgebiete
- Bewertung von Wohnimmobilien aller Art und gemischt genutzten Grundstücken
- Bewertung von gewerblich genutzten Grundstücken (Produktion, Gewerbe, Hotels u. a.)
- Bewertung von Einzelhandelsimmobilien (SB-Märkte, Kaufhäuser, Einkaufszentren)
- Bewertung von Rechten und Belastungen
- Spezialbereiche: Bewertung von Sozialimmobilien (Alten- und Pflegeheime, Reha-Kliniken)

Gutachten-Arten
Grundsätzlich wird entsprechend der Nutzung des zu bewertenden Objektes und des Zwecks des Gutachtens zwischen verschiedenen Gutachten-Arten unterschieden:
- Vergleichswertgutachten (Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen)
- Ertragswertgutachten (ertragsorientierte Objekte wie Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte)
- Sonderbewertungen (Alten- und Pflegeheime, Reha-Kliniken)
- Beleihungswertgutachten nach BeleihungsWert-Verordnung (BelWertV) für Finanzierungen
Referenzen
Die Auftraggeber kommen in erster Linie aus den unten genannten Gruppen:
- Banken, Sparkassen und Versicherungen
- Wirtschaftsverbände
- Gerichte
- Investorengruppen
- Fonds
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Private Investoren, Hauseigentümer
Kosten
Grundsätzlich richten sich die Gebühren für ein Gutachten nach der Höhe des ermittelten Marktwertes. Je nach Art des Gutachtens greifen die unten aufgeführten Gebührenordnungen.
BDGS – Unverbindliche Honorarempfehlung für Wertermittlungen in der zum Zeitpunkt der Vertragsschließung geltenden Fassung;
Hinzu kommen evtl. erbrachte Sonderleistungen (z.B. Aufmaß), Auslagen (z.B. für Auszug aus der Kaufpreissammlung oder Liegenschaftskarten) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Beratungen und Sonderleistungen werden nach Stundenaufwand entsprechend Vereinbarung abgerechnet.